Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Der Verein TuB Bocholt bieten Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen die Möglichkeit, Mitglied zu werden und am Vereinsleben teilzunehmen. Mitgliedsbeiträge können bis zu 15 € monatlich aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erstattet werden.
Unter der Voraussetzung, dass
· Leistungen nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
· Sozialhilfe nach dem SGB XII
· Wohngeld oder Kinderzuschlag
bezogen werden, können für Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden. Informationen zum Bildungspaket erhalten Interessenten unter www.bildungspaket.bmas.deoder bei der jusina e.V., die in Bocholt die Öffentlichkeitsarbeit im Bezug auf das Bildungs- und Teilhabepaket leistet.